Die AGBs gelten für alle alle Titel des SLAM Media Verlages. 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift. Der erteilte Anzeigenauftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung, per Fax oder per email, durch den Verlag verbindlich.
2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der Jahresfrist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
3. Eine Stornierung des Auftrages ist nur schriftlich bis 14 Tage vor Druckunterlagenschluss möglich. Bei rechtzeitiger Stornierung hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 30 % der Auftragssumme zzgl. Mwst. zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung ist die gesamte Auftragssumme gemäß Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.
4. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt jedoch ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge; der Verlag ist berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen.
5. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Beilagen für maschinelle Bearbeitung müssen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
6. Bei Vierfarbenanzeigen liefert der Auftraggeber mit den Druckunterlagen einen Vierfarbandruck/Proof mit. Ansonsten können bei Farbabweichungen dem Verlag gegenüber keine Ansprüche auf Preisminderung geltend gemacht werden. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, des Proofs sowie für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
7. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 1 Tag nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige. Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und schließen Reklamationen aus. Der Verlag behält sich die Weiterbelastung von entstandenen Mehrkosten vor.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf das gemäß Auftragsbestätigung zu zahlende Entgelt beschränkt. Der Verlag haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Reklamationen müssen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden. Für Fehler bei telefonischer Übermittlung jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
9. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Anzeigenbeleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
10. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, der Auftraggeber hat die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht.
11.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen. Etwaige Nachlässe bei vorzeitiger Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
13. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
14. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden.
15. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandsteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
16. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
17. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz, insbesondere wird kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder verspätet veröffentlichte Anzeigen geleistet.
18. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Beschlagnahme oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeige, auch wenn die Druckschrift verspätet erscheint, sofern die Aufträge mit 80 % der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind.
19. Die Werbungsvermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
20. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Hat der Auftrag geber seinen Sitz im Ausland, ist der Verlag berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.
21. Der Auftraggeber haftet dem Verlag gegenüber für Schäden, die diesem durch Ansprüche Dritter aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen Dritter bei Verstößen der Anzeige gegen gesetzliche Bestimmungen und Rechte Dritter frei. Der Auftraggeber wird dem Verlag sämtliche Schäden, einschließlich etwaig erforderlicher Rechtsverteidigungskosten ersetzen. Ist die Veröffentlichung einer Gegendarstellung durch den Verlag erforderlich, trägt der Auftraggeber die Kosten des Abdrucks nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
22. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Werbeschaltungen auf Webseiten des Verlages.
23. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit gesetzlich zulässig, München.