Die Macher der Kampagne "Kein Bock Auf Nazis" (gestartet von der Punkband ZSK) haben glücklicherweise davon erfahren, dass sich Neonazi Timo Schubert den Genrebegriff "Hardcore" als Wortmarke schützen lassen will. Dies würde bedeuten, dass niemand mehr den Begriff "Hardcore" in Zusammenhang mit Musik verwenden dürfte, ohne sich die Genehmigung von Schubert zu holen!!!
"Kein Bock auf Nazis" hat sofort einen Anwalt eingeschaltet, weil die Widerspruchsfrist nur mehr bis Ende März läuft! Bitte helft mit, damit "Hardcore" das bleibt, was es ist! Gegen rechts! Weitersagen!
"Was Du tun kannst:
1. Informiere Deine Freunde, Bands, Klubs und Label. Schicke diesen Aufruf weiter. Verlinke unsere Webseite, damit alle auf dem Laufenden bleiben.
2. Schreib dem Deutschen Markenamt (info@dpma.de) eine nette, aber bestimmte Mail, was du von der Aktion hälst. Am Ende des Textes findest du eine fertig formulierte Muster-Mail.
3. Wir haben jetzt erst recht ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Hardcore“ in den Shop gestellt. Mit den Einnahmen des Hardcore-Retter-Shirts werden die anfallenden Anwaltskosten bezahlt. Also holt Euch das Teil bei uns im Shop.
Wir lassen uns nicht einschüchtern. Soll der Nazi doch versuchen uns dafür zu verklagen. Hardcore bleibt gegen Nazis.
Falls Du einen Mailorder kennst, der größere Mengen der Shirts bestellen will um die Aktion zu unterstützen, melde Dich bei uns.
Diese Mail an das Deutsche Markenamt info@dpma.de schicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die unter dem Aktenzeichen 302008045099.1 von Herrn Timo Schubert aus 37120 Bovenden angemeldete Wortmarke „Hardcore“ dürfte einem Eintragungshindernis unterliegen, worauf ich Sie hinweisen möchte.
„Hardcore“ ist ein beschreibender Begriff für eine Jugend- und Musikkultur (siehe Wikipedia). Ein Musikstil der seit Jahrzehnten ganz klar gegen Rassismus und rechte Ideologien Stellung bezieht. Ich bin erschrocken, dass ein Rechtsextremist wie Timo Schubert jetzt versucht dieses Wort zu vereinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass Timo Schubert die Eintragung vor allem dazu nutzen wird nicht-rechte Hardcore-Fans zu verklagen.
Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Entscheidung über die Eintragung der Marke nochmals überdenken.
Für eine baldige Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen" (Quelle)
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Wir haben für Euch mit Rechtsanwalt MMag. Dr. Albrecht Haller gesprochen, um ein wenig mehr Licht in die Sache zu bringen. Hier die Statements des Urheberrechts- und Markenschutzgesetz-Experten:
„Das im deutschen wie im österreichischen Markenrecht vorgesehene Schutzhindernis bzw. Eintragungshindernis der Deskriptivität - also der Einwand, die angemeldete Bezeichnung sei eine beschreibende Angabe und dürfe daher nicht monopolisiert werden - ist immer im Verhältnis zu den im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis genannten Waren und/oder Dienstleistungen zu prüfen, und zwar von Amts wegen.“
"Übersetzung" der SLAM-Crew: IN UNSEREM KONKRETEN FALL MUSS ALSO GEPRÜFT WERDEN, OB DIE BEZEICHNUNG "HARDCORE" FÜR DIE KLASSEN 24, 25 UND 40, FÜR DIE SCHUBERT DIE EINTRAGUNG BEANTRAGT HAT (vor allem BEKLEIDUNGSSTÜCKE, bestimmte andere Textilien und damit verbundene Dienstleistungen), BESCHREIBEND IST – DA SICH JUGENDKULTUREN VOR ALLEM ÜBER MUSIK UND KLAMOTTEN DEFINIEREN, DÜRFTE DIESER TATBESTAND GEGEBEN SEIN.
„Allein im Markenregister des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (= Markenbehörde der EU) sind mehrere EU-weit geschützte Marken mit dem Wortlaut `Hardcore` (darunter auch reine Wortmarken!) verzeichnet. Der Anmelder der hier gegenständlichen Marke ist also keineswegs ein Pionier.“
ALSO LEUTE, ALLES HALB SO SCHLIMM. DIE WORTMARKE "HARDCORE" HABEN SICH ALSO AUCH SCHON ANDERE OHNE NEGATIVE FOLGEN FÜR DIE ALLGEMEINHEIT SCHÜTZEN LASSEN. TROTZDEM: NEONAZISMUS HAT IN DER SZENE UND AUCH SONSTWO KEINEN PLATZ!
„Der Widerspruch (siehe § 42 dMarkenG) steht nur Inhabern prioritätsälterer Marken offen, nicht aber jedem Dritten. Was aber jedermann tun kann, ist, nach Eintragung einen Löschungsantrag zu stellen (siehe § 54 Abs 1 dMarkenG).“
DIESER IST ANSCHEINEND SCHON DURCHGEGANGEN, WENN WIR DEM LINK VON SLAM-LESER/IN "ANTI" GLAUBEN SCHENKEN. (http://de.indymedia.org/2009/02/242559.shtml)
„Selbst wenn der Markenanmelder Erfolg hätte, hieße das nicht, dass die Bezeichnung `Hardcore` für alle anderen tabu ist. Denn der Markeninhaber kann sich immer nur gegen die kennzeichenmäßige Benutzung seiner Marke wehren, wobei es zugunsten der Allgemeinheit ein paar Fälle von freier Markenbenutzung gibt.“
WIR DÜRFTEN DAS WORT HARDCORE ALSO WEITERHIN VERWENDEN, NUR EBEN KEINE KLAMOTTEN MIT DIESER BEZEICHNUNG VERTREIBEN. SCHUBERT HÄTTE DANN QUASI EINE MARKE MIT DEM NAMEN „HARDCORE“, SO WIE ANDERE EIN RECHT AUF DIE ALLEINIGE VERWENDUNG DER MARKEN "VANS", "QUIKSILVER", "INNES", "RIP CURL" ODER WHATEVER HABEN!

Wir haben für Euch mit Rechtsanwalt MMag. Dr. Albrecht Haller gesprochen, um ein wenig mehr Licht in die Sache zu bringen. Hier die Statements des Urheberrechts- und Markenschutzgesetz-Experten:
„Das im deutschen wie im österreichischen Markenrecht vorgesehene Schutzhindernis bzw. Eintragungshindernis der Deskriptivität - also der Einwand, die angemeldete Bezeichnung sei eine beschreibende Angabe und dürfe daher nicht monopolisiert werden - ist immer im Verhältnis zu den im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis genannten Waren und/oder Dienstleistungen zu prüfen, und zwar von Amts wegen.“
"Übersetzung" der SLAM-Crew: IN UNSEREM KONKRETEN FALL MUSS ALSO GEPRÜFT WERDEN, OB DIE BEZEICHNUNG "HARDCORE" FÜR DIE KLASSEN 24, 25 UND 40, FÜR DIE SCHUBERT DIE EINTRAGUNG BEANTRAGT HAT (vor allem BEKLEIDUNGSSTÜCKE, bestimmte andere Textilien und damit verbundene Dienstleistungen), BESCHREIBEND IST – DA SICH JUGENDKULTUREN VOR ALLEM ÜBER MUSIK UND KLAMOTTEN DEFINIEREN, DÜRFTE DIESER TATBESTAND GEGEBEN SEIN.
„Allein im Markenregister des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (= Markenbehörde der EU) sind mehrere EU-weit geschützte Marken mit dem Wortlaut `Hardcore` (darunter auch reine Wortmarken!) verzeichnet. Der Anmelder der hier gegenständlichen Marke ist also keineswegs ein Pionier.“
ALSO LEUTE, ALLES HALB SO SCHLIMM. DIE WORTMARKE "HARDCORE" HABEN SICH ALSO AUCH SCHON ANDERE OHNE NEGATIVE FOLGEN FÜR DIE ALLGEMEINHEIT SCHÜTZEN LASSEN. TROTZDEM: NEONAZISMUS HAT IN DER SZENE UND AUCH SONSTWO KEINEN PLATZ!
„Der Widerspruch (siehe § 42 dMarkenG) steht nur Inhabern prioritätsälterer Marken offen, nicht aber jedem Dritten. Was aber jedermann tun kann, ist, nach Eintragung einen Löschungsantrag zu stellen (siehe § 54 Abs 1 dMarkenG).“
DIESER IST ANSCHEINEND SCHON DURCHGEGANGEN, WENN WIR DEM LINK VON SLAM-LESER/IN "ANTI" GLAUBEN SCHENKEN. (http://de.indymedia.org/2009/02/242559.shtml)
„Selbst wenn der Markenanmelder Erfolg hätte, hieße das nicht, dass die Bezeichnung `Hardcore` für alle anderen tabu ist. Denn der Markeninhaber kann sich immer nur gegen die kennzeichenmäßige Benutzung seiner Marke wehren, wobei es zugunsten der Allgemeinheit ein paar Fälle von freier Markenbenutzung gibt.“
WIR DÜRFTEN DAS WORT HARDCORE ALSO WEITERHIN VERWENDEN, NUR EBEN KEINE KLAMOTTEN MIT DIESER BEZEICHNUNG VERTREIBEN. SCHUBERT HÄTTE DANN QUASI EINE MARKE MIT DEM NAMEN „HARDCORE“, SO WIE ANDERE EIN RECHT AUF DIE ALLEINIGE VERWENDUNG DER MARKEN "VANS", "QUIKSILVER", "INNES", "RIP CURL" ODER WHATEVER HABEN!
Hier noch die Links für euch zum Auszug aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie zum Markenregisterauszug "Hardcore" des HABM (offizielles Marken- und Geschmacksmustereintragungsamt der Europäischen Union)!





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